Schul- und Hausordnung
Albert-Schweitzer-Realschule Bruchsal

 
     
  1. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes  
 
Die Schüler dürfen sich ab 7.15 Uhr bis zum ersten Läutezeichen im Eingangsbereich bis zu den Brandschutztüren aufhalten und die Aufenthaltszimmer 102 und 103 aufsuchen. Die Unterrichtsräume dürfen erst mit dem ersten Läutezeichen betreten werden. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Bruchsaler Schüler in der Regel das Schulgebäude.
In der Zeit von 13.00 – 13.50 Uhr stehen den Schülern, die am Nachmittag Unterricht haben, die Klassenzimmer 214, 215 und 216 als Aufenthaltsräume zur Verfügung.
 
     
  2. Pausenordnung  
 
Die Schüler halten sich während der kleinen Pausen nicht unnötig in den Gängen auf. Sie sitzen nicht auf Treppen und Fluren und versperren keine Wege.
Der Verkauf beim Hausmeister findet nur in der großen Pause und in der Mittagspause statt.
Unmittelbar nach dem Gong schließen die Schüler die Tür, nehmen ihre Plätze ein und legen ihr Arbeitsmaterial bereit.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen, meldet der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter dies der Schulleitung.
Während der Hofpause verlassen alle Schüler mit Ausnahme des Schüleraufsichtsdienstes das Schulgebäude. In Ausnahmefällen ergeht eine genaue Anweisung durch die Schulleitung.
Während der Hofpause darf ein Schüler nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines aufsichtsführenden
Lehrers den Pausenhof verlassen.
Bei Unfällen ist sofort das Sekretariat oder eine Lehrkraft zu verständigen.
 
     
  3. Schulgebäude und Räumlichkeiten  
 
Gebäude und Schuleinrichtungen werden vom Geld der Stadt Bruchsal und des Landes
Baden-Württemberg finanziert und unterhalten.
Für mutwillige Beschädigungen aller Art haftet deshalb der betreffende Schüler bzw. dessen Eltern.
Das Mitbringen von Wertgegenständen wie Schmuck, Uhren usw. geschieht auf eigene Gefahr.
Fundsachen werden auf dem Sekretariat abgegeben und dort bis zum Schuljahresende aufbewahrt.
In den Unterrichtsräumen werden keine Mützen oder Kappen getragen. Das Kaugummikauen ist in der Schule nicht gestattet.
Toiletten werden nicht als Aufenthaltsraum benutzt und Toilettenkabinen nur einzeln betreten.
Das Rad- und Mopedfahren auf dem Schulgelände gefährdet die Mitschüler und ist deshalb nicht gestattet. Unfälle jeglicher Art auf dem Gelände der Schule oder auf dem Schulweg sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden. Von der sofortigen Unfallmeldung hängt der Versicherungsschutz ab. Das Werfen von Schneebällen und das Schleifen auf Schnee- oder Eisbahnen ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet.
Handys bleiben in der Schule ausgeschaltet. In begründeten Fällen können Klassenlehrer bzw. Schulleitung Ausnahmen zulassen.
Audio-Medien wie Walkman, Discman oder MP3-Player und Sportgeräte wie z.B. Inliner oder Skatebords dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulhof nicht benutzt werden.
 
     
  4. Ordner  
 
Zwei Schüler jeder Klasse übernehmen während einer Woche den Ordnungsdienst in ihrer Klasse. Jede Klasse stellt zum Schuljahresbeginn einen Wochendienstplan auf.
DieKlassensprecher sorgen dafür, dass der Plan an einer sichtbaren Stelle im Klassenzimmer aufgehängt wird und kümmert er sich auch um dessen Einhaltung. Der Ordnungsdienst sorgt für den Tafellappen und ist für die Sauberkeit im Klassenzimmer sowie für die Zimmerlüftung verantwortlich. Ebenso ist es seine Aufgabe, dass die Fachräume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen werden (Tafelreinigung, Entfernung von herumliegendem Papier usw.).
Für besondere Aufgaben (Klassentagebuch, Klassenkasse usw.) können weitere Schüler benannt werden. Schüler der 9. Klassen übernehmen in der Hofpause zusammen mit dem aufsichtsführenden Lehrer die Mitaufsicht in den Gängen des Schulhauses. Die Einteilung hierfür übernimmt die SMV der Schule. Den Aufsicht führenden Schülern und allen Lehrkräften muss jederzeit Auskunft über Name und Klasse gegeben werden.
 
     
  5. Klassenordnung  
  Die Schüler können gemeinsam mit den Klassenlehrern Klassenordnungen festlegen, die
über die Klassenregeln in der Schulverfassung hinausgehen.
Die Fachlehrer können sich bei der Erstellung von Klassenordnungen beteiligen.
Die Klassenordnung kann jederzeit ergänzt und verändert werden.
 
     
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